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Recycling & Entsorgung

Annahmebedingungen | Aushub & Bauschutt

Recycling &

Entsorgung

Annahmebedingungen

Wir dürfen nur unbelastetes Aushubmaterial deponieren. Das heißt, gemäß dem „Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchen“, eine Belastung im Rahmen der zulässigen Z0 Werte. Aushub kann nur mit Nachweis einer Analytik gemäß „Eckpunktepapier“ angenommen werden. Gerne können wir die Analytik für Sie erstellen lassen.

Das Aushubmaterial ist grundsätzlich trocken anzuliefern, BKL III – VII. Bei Starkregenereignissen können wir kein Aushubmaterial annehmen.
Stark durchfeuchtetes Material der BKL I u. II kann nur nach Rücksprache angenommen werden.

Bitte achten Sie auf eine strikte Trennung von organisch belasteten und normalen Aushubmaterial.

Bei dringend erforderlichen Aushubmaßnahmen ohne vorhandene Analytik, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Zwischenlagerung des Materials in unserem Kieswerk an. Die Kosten für Zwischenlagerung, Aufhalden, Rückverladen u. Transport in unsere Deponie (sofern das Material bei uns verbleiben darf) belaufen sich auf 9,50 €/to netto.
Die Analytik wird von uns am angelieferten Haufwerk vorgenommen. Die Kosten für Probenahme und Analytik werden auf Rechnungsvorlage des Labors mit 12 % Aufschlag abgerechnet. Nach Vorliegen der Analytik, wird das Material bei uns deponiert, oder einer anderen zugelassenen Verwertung / Entsorgung zugeführt. Die jeweiligen Deponie- und Frachtkosten werden, je nach Belastungsgrad, zusätzlich zur Zwischenlagergebühr abgerechnet.

Glühverlust > 6% bzw. TOC > 3 % kann nur nach vorheriger Absprache angenommen werden. Das Material muss trocken und siebfähig sein, keine Annahme bei Regen.

Trockene Anlieferung erforderlich, keine Annahme bei Regen bzw. vorherige Absprache erforderlich.

Annahme nur nach vorheriger Absprache (min. 1 Woche Vorlaufzeit).

Die Annahme ist nur durch Vorlage einer „Verantwortlichen Erklärung“ (s. Formulare) möglich. Diese ist komplett auszufüllen mit: Baustellenadresse, Bauherr, Vornutzung des Gebäudes etc… Unser Personal ist angewiesen, das Abkippen ohne VE zu untersagen

 

Im Bauschutt darf enthalten sein:

  • Beton- und Mauerwerksabbruch ohne Beschichtungen und Dämmstoffanhaftungen, insbesondere keine Gipsputze. Diese sind leicht durch eine Ein- stichprobe zu erkennen, da sie sehr weich sind.
  • Steinzeug-, Steingut-, keramische Fliesen, sanitäre Einrichtungsgegenstände ohne Anbauteile, wie z.B. Toilettendeckel aus Kunststoff oder Holz.
  • Betonplatten, Verbundsteinpflasterbeläge, sämtliche Natursteinbeläge und Verkleidungen, Beet-Einfassungen und Randsteine aus Beton u. Naturstein.
  • Pflanzgefäße aus Beton, Ziegel, Keramik ohne Inhalt.

Im Bauschutt darf nicht enthalten sein:

  • Nicht gebundene bzw. ausgehärtete Reste von Fertigmörteln / Sackwaren jeglicher Art. Bitte achten Sie äußerst genau darauf, dass derartige Stoffe nicht in den Bauschutt gelangen. Wenn diese Materialien angemischt waren und ausgehärtet sind, können sie im Bauschutt entsorgt werden. Ausnahme Gipsputze! Diese sind über andere, geeignete Wege zu entsorgen.
  • Porenbetonprodukte (Ytong) dürfen grundsätzlich nicht in den Bauschutt.
  • Gipskartonplatten (Rigips, Knauf, Fermacell usw.)
  • Betonteile und Mauerwerksteile mit Schwarzanstrichen und Beschichtungen
  • Störstoffe wie Kunststoff, Holz, Folien, Dachpappen, Dämmungen jeglicher Art.
  • Tapetenanhaftungen Konstruktionsplatten aus extrudiertem Polystyrol mit Gewebekaschierungen.

Ebenso darf das Material nicht geruchsauffällig sein (Mineralöle, Diesel, Chemikalien).
Materialien, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden nicht angenommen bzw. wieder aufgeladen. Die Wiederaufladegebühr beträgt pauschal 25.- € netto pro Fahrzeug.

Formulare zum Download

Hier finden Sie die notwendigen Formulare zum Download.